AGB

MUSEUMSREISEN

Dr. Wilke Unternehmensberatung GmbH
Bildungsreisen, Seminare, Kongresse

Ehrlichstr. 17
10318 Berlin
Tel.: 030/ 37 30 43 41
Fax: 030/ 503 788 77
info@museumsreisen.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Fernreisen und Inlandsreisen (Deutschland, Ecuador und Galapagos-Inseln, Azoren/Portugal, Brasilien, Norwegen und Spitzbergen, Grönland, Chile/Patagonien und Osterinsel, Peru, Bolivien, Österreich, Vietnam, Kambodscha, Neuseeland, Kreuzfahrten)

  1. Abschluss des Reisevertrages und Anzahlung

1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter, der Dr. Wilke Unternehmensberatung GmbH, den Abschluss eines Reisevertrages unter Anerkennung dieser Reisebedingungen verbindlich an. Das kann schriftlich (per Brief, Fax, e-Mail), persönlich mündlich oder telefonisch geschehen.

Bei allen Reisen kommt der Reisevertrag durch Überweisung der Anzahlung, also durch sofortige Begleichung der Anzahlungsrechnung (Zahlungsziel: 7 Tage nach Ausstellung der Anzahlungsrechnung) zustande.

  1. Bezahlung

2.1. Gemeinsam mit der Anzahlungsrechnung in Höhe von 20 % des Gesamtreisepreises pro Reisendem wird der Sicherungsschein im Sinne § 651k BGB ausgehändigt.

Die Restzahlung ist spätestens 8 Wochen vor Reiseantritt fällig. Bei Buchungen ab 8 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort in voller Höhe zu zahlen. Die Bezahlung mit Visa/ Mastercard oder anderen Kreditkarten ist nicht möglich.

Die Rechnungsbegleichung muss per Banküberweisung erfolgen.

Rücktritts- und Umbuchungsgebühren (siehe Punkt 5 und 6) werden sofort fällig.

2.2. Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter seit 2006 eine Insolvenzversicherung bei der Tourvers-Versicherung abgeschlossen (Reisesicherungsschein).

  1. Leistungen und Preise

3.1. Für die Reiseleistungen und Preise sind ausschließlich die Beschreibungen der jeweiligen Reise in den Angebotsmaterialien der Dr. Wilke Unternehmensberatung GmbH maßgeblich. Auf Grund von unvorhersehbaren Ereignissen kann die Abfolge des Reiseablaufes verändert werden.

3.2. Falls ein Reisender einzelne vertraglich gebundene Reiseleistungen nicht in Anspruch nimmt (indem er z.B. auf einen Tagesausflug, einen Reitausflug bzw. die Nutzung eines Pferdes als Transportmittel auf einen Berg oder die Zurücklegung einer Wegstrecke per Pferd, Pkw, Bus usw. verzichtet), hat er keinen Anspruch auf Preisminderung.

Sonderwünsche bei Sitzplatzreservierungen (z.B. alle Reiseteilnehmer Fensterplätze) können nur im Rahmen der Möglichkeiten Berücksichtigung finden. Pro Person werden zwei Gepäckstücke, (Gewicht beider Gepäckstücke zusammen max. 20 kg) kostenlos befördert. Sollten Übergepäckforderungen (über die 20 Kg je Reisendem hinausgehend) seitens örtlicher Vertragspartner oder einer Fluggesellschaft geltend gemacht werden, so sind diese vom Reisenden zu begleichen. Bei Nationalen Flügen kann die 20 kg Grenze von den Fluggesellschaften noch weiter reduziert werden. Der Reiseveranstalter wird je Reise konkret darauf hinweisen.

Reisegutscheine/ Voucher erhalten die Reisenden nach Zahlung des gesamten Reisepreises, spätestens 1 Woche vor Reisebeginn.

  1. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Der Reiseveranstalter ist zu Leistungsänderungen berechtigt, falls er gleichwertige und zumutbare Ersatzleistungen anbieten kann. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen sofort in Kenntnis zu setzen, soweit dies zeitlich und technisch möglich ist.

4.2. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht voraussehbaren Gründen (Preiserhöhungen durch Leistungsträger, Steuern oder Gebühren, Änderungen von Treibstoffkosten o.ä.) in dem Umfang möglich, wie die sachlichen Gründe das Ausmaß der Preisänderung rechtfertigen, jedoch maximal bis 8 % des Reisepreises.

  1. Umbuchung/Änderung

Umbuchungen von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft oder Beförderungsart sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag zu den im Punkt 6.1. genannten Bedingungen und nach Neuanmeldung möglich. Voraussetzung hierfür ist die Verfügbarkeit der Leistung.

  1. Rücktritt und Kündigung

6.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

Rücktritt vor Begleichung der Anzahlungsrechnung ist jederzeit kostenlos möglich.

Nach Abschluss des Reisevertrages (Leistung der Anzahlung) Rücktritt bis 91 Tage vor dem Reisebeginn: Stornierungskosten in Höhe von 20 % des Reisepreises. Bereits auf den Namen des Reisenden ausgestellte Flugticket bleiben Eigentum des Reisenden und zu seiner persönlichen Verwendung.

Allgemein gilt:

  • Rücktritt ab 90 Tage bis 31 Tage vor Reisebeginn: Stornierungskosten in Höhe von 45 % des Reisepreises.
  • Rücktritt weniger als 31 Tage bis 10 Tage vor Reisebeginn: Stornierungskosten in Höhe von 75 % des Reisepreises.
  • Bei Rücktritt 9 bis 2 Tage vor Reisebeginn: Stornierungskosten in Höhe von 90 % des Reisepreises. Bei Rücktritt 1 Tag vor Reisebeginn bzw. Nichtantritt der Reise 95 %.
  • Sonderregelung bei Reisen mit Kreuzfahrtanteilen bzw. Kreuzfahrten bei Rücktritt 9 Tage vor Reisebeginn bzw. bis Reisebeginn (No Show) 100 %.

Mit Abschluss des Reisevertrages empfehlen wir unbedingt den Abschluss einer Reisekostenrücktritts-Versicherung.

Weiterhin wird der Abschluss einer Reiserückholversicherung, einer Auslandskrankenversicherung sowie einer Reiseabbruchversicherung empfohlen. Auf Wunsch benennen wir einen Versicherungsmakler unseres Vertrauens zum Abschluss der jeweiligen Versicherungen.

6.2. Der Reiseveranstalter kann bis 30 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn beispielsweise eine in der Reisebeschreibung ausgeschriebene Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Veranstalter ist bestrebt, eine Ersatzreise anzubieten. Der Reisende erhält im Fall des Rücktritts durch den Reiseveranstalter den eingezahlten Reisepreis unverzüglich ohne Abzüge zurück. Die Geltendmachung von Aufwendungen des Reisenden (z.B. Verpflichtung einer Urlaubsvertretung in der Apotheke oder in der Arztpraxis) gegenüber dem Reiseveranstalter wird ausgeschlossen.

6.3. Der Reiseveranstalter kann aus wichtigem Grund vor Reiseantritt und auch während der Reise jederzeit den Reisevertrag kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere gegeben sein, wenn der Reiseteilnehmer durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann.

  1. Haftung des Reiseveranstalters

7.1. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen und die sorgfältige Auswahl sowie die Überwachung der anderen in Anspruch genommenen Leistungsträger.

7.2. Die Haftung des Veranstalters gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz wegen vertraglicher Ansprüche aus dem Reisevertrag ist gemäß § 651 h BGB insgesamt auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder der Veranstalter für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Folgen von Streiks, inneren Unruhen, Umweltkatastrophen und kriegerischen Auseinandersetzungen. Ebenso gilt die Nichthaftung für Veränderungen von Abflugzeiten und Flugverbindungen fremder Fluglinien sowie Abfahrtzeiten bzw. –Tagen von Fähr- Bus-, und Bahnlinien.

  1. Gewährleistung

Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reiseleistung durch den Veranstalter kann der Reiseteilnehmer eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Der Reisepreis ist verhältnismäßig herabzusetzen, wobei der Wert der gebuchten Reise und der erbrachten Reiseleistungen maßgeblich ist. Anspruch auf Minderung besteht nicht, soweit es der Reiseteilnehmer schuldhaft unterlässt, den Mangel sofort vor Ort anzuzeigen, Nachbesserung zu verlangen bzw. den Mangel vor Ort zu dokumentieren und vom Leistungserbringer vor Ort gegenzeichnen zu lassen.

  1. Mitwirkungspflicht

9.1. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten bzw. den Veranstalter auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen.

9.2. Mängelanzeigen sind unverzüglich an den Veranstalter (z.B. per E-Mail an info@museumsreisen.com) oder seinen Beauftragten (z.B. den Guide, den Veranstaltungspartner vor Ort) zu richten und von diesem gegenzeichnen zu lassen. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige oder liegt ein Mitverschulden des Reisenden an der Entstehung eines Schadens vor, scheiden Ansprüche seinerseits aus.

  1. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen bzw. aufgrund Kündigung des Reisevertrages wegen Mangels oder bei höherer Gewalt hat der Reisende zeitnah nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter unter Einreichung der Mängelanzeigen geltend zu machen.

10.2. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren 2 Jahre nach Beendigung der Reise. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

  1. Versicherungen:

Der Reiseveranstalter empfiehlt dringend für jeden Reiseteilnehmer den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und einer Reisekrankenversicherung. Der Veranstalter verweist außerdem auf die Möglichkeit, sich durch den Abschluss weiterer Reiseversicherungen gegen andere Risiken einer Reise abzusichern. Zum Abschluss entsprechender Versicherungen empfehlen wir den jeweiligen Versicherungsvertreter des Reisenden an seinem Wohnsitz. Auf Wunsch wird von uns ein Versicherungsmakler benannt.

  1. Gerichtsstand

12.1. Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

12.2. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen Reisende ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

  1. Datenschutz

Ihre Daten werden entsprechend der gesetzlich gültigen Datenschutzrichtlinien gespeichert und verarbeitet.

  1. Sonstiges

14.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

14.2. Ergänzende Vereinbarungen, Abweichungen von diesen Reisebedingungen, mündliche Abreden oder sonstige Änderungen sind nur gültig, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt sind.

Dr. Wilke Unternehmensberatung GmbH

Stand 26.02.2023